Die Pflegeversicherung übernimmt für Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 als ambulante Pflegesachleistungen die Kosten für:
Pflegesachleistungen Stand 2024 | Max. Leistungen pro Monat in Euro |
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Pflegegrad 1 | Anspruch auf den Entlastungsbetrag (125,00€ pro Monat) |
Pflegegrad 2 | 760 |
Pflegegrad 3 | 1.426 |
Pflegegrad 4 | 1.778 |
Pflegegrad 5 | 2.199 |
kann der Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro im Monat eingesetzt werden, für haushaltsnahe Dienstleistungen (Hilfe im Haushalt, Kochen, Betreuung usw.)
In den Pflegegraden 2 bis 5 jedoch nicht für Leistungen im Bereich der körperbezogenen Selbstversorgung genutzt werden, z. B. für die Unterstützung beim morgendlichen Waschen. Hierfür stehen vielmehr die oben genannten Sachleistungen zur Verfügung.
In Pflegegrad 1 hingegen darf der Entlastungsbetrag auch für Leistungen im Bereich der Selbstversorgung verwendet werden.
Der Entlastungsbetrag von 125,00 € kann nur über den ambulanten Pflegedienst in Anspruch genommen werden.
Wir bieten folgende Leistungen an:
Wenn Sie Essen auf Rädern wünschen, rufen Sie uns gerne an.
Wir beziehen das Essen aus der Küche des Altenzentrums Rheiderland von der Lebenshilfe Leer.
Sie erhalten einen Menüplan für eine Woche und können sich das Essen aus drei Gerichten auswählen. Der Menüplan ist dem Fahrer mitzugeben.
Änderungen müssen am Vortag bis 13 Uhr für den Folgetag telefonisch unter 04951/913940 erfolgen.
Grundsätzlich jeder. Für Pflegebedürftige ab einem Pflegegrad 2 stellen die Pflegekassen ein gesondertes Budget für Tagespflege zur Verfügung, sodass ein Großteil der anfallenden Kosten übernommen werden. Personen ohne einen Pflegegrad oder mit dem Pflegegrad 1 müssen alle Kosten selber tragen.
Nein, ein Besuch in der Tagespflege kann auch tageweise geplant werden d.h. 2 oder 3 mal in der Woche.
Natürlich können auch die Angehörigen das Bringen und Abholen übernehmen.
In der Tagespflege arbeiten Pflegefachkräfte, die Insulin oder andere verordnete Medikamente verabreichen können.
Nein. Unsere Köchin kann bei Allergikern auch alternative Mahlzeiten und Lebensmittel anbieten.
Ja, in der Tagespflege gibt es eine Aufstehhilfe und einen Liegelifter. Der Transfer von einem Rollstuhl in einen Sessel oder ein Bett ist kein Problem.